POSTED BY KURIER – 29. August, 2014
— Auszugsweise —
Nur drei Prozent der Stellenanzeigen geben das tatsächliche Job-Gehalt an.
Wer sich für eine Arbeit bewirbt – egal ob für einen Teilzeitjob, ein geringfügiges Arbeitsverhältnis, einen Aushilfsjob oder eine Vollzeitbeschäftigung – der sollte beim ersten Blick auf das Stelleninserat erkennen können, wie hoch er mindestens entlohnt wird. Schließlich wurde genau das im März 2011 per Gesetz festgehalten: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet den Mindestlohn anzugeben und, wenn eine Bereitschaft zur Überzahlung besteht, diese ebenfalls anzuführen.
Hier weiterlesen.
Verkaufen statt bewerben
Der Bewerbungsratgeber von Xenagos Gründer und Geschäftsführer Christopher Funk und Top Speaker, Bestseller Autor und Vertriebs-Coach Dirk Kreuter.
Jetzt Verkaufen statt Bewerben: Der direkte Weg zum Traumjob kaufen!